Labor
zytologisches Einsendelabor
Wir betreiben bereits seit 1987 ein zytologisches Einsendelabor.
Dort werden die zur Krebsvorsorge entnommenen Abstriche gefärbt und beurteilt – sowohl der klassische „Pap-Abstrich“ als auch die mittels Dünnschichtzytologie gewonnenen Proben. Die Präparate werden von unseren beiden Zytologieassistentinnen gemeinsam mit Frau Dr. Stopka (ehemals Först-Hädicke) befundet.
Eileen Joost
arbeitet seit November 2015 als Zytologieassistentin bei uns. Nach ihrer Ausbildung zur MFA in unserer Praxis war sie ein Jahr auf der Zytologieschule in Bensberg und hat die Freude (und ihr Talent) am Mikroskopieren entdeckt.
Julia Gerasimenko
absolvierte ebenfalls nach ihrer Ausbildung zur MFA in unserer Praxis die Weiterbildung zur Zytologie-Assistentin an der Zytologieschule in Bensberg. Nach sehr gut bestandener Prüfung arbeitet sie seit dem 1.10.21 in unserem Zytologielabor mit.
Maria Jensen
war als erfahrene MTA und Zytologieassistentin über 30 Jahre in unserem Labor tätig. Sie besitzt einen außerordentlichen Wissensschatz und sehr viel Erfahrung, was die Beurteilung von gynäkologischen Abstrichen angeht.
Hinweis
Seit 1971 haben gesetzlich versicherte Frauen in Deutschland ab einem Alter von 20 Jahren Anspruch auf eine jährliche Krebsfrüherkennungs-untersuchung. Sie umfasst unter anderem eine zytologische Untersuchung von Zellabstrichen der Oberfläche des Muttermundes (Portio) und aus dem Gebärmutterhals (Cervix), der sogenannte Pap-Test. Dieser Test dient der Früherkennung des Zervixkarzinoms (Gebärmutterhalskrebs) und seiner Vorstufen. Die Beurteilung der Befunde erfolgt anhand der Münchner Nomenklatur III.
Seit dem 1.1.2020 sind neue Richtlinien der Krebsfrüherkennung in Kraft getreten. Weiterhin wird jeder Frau eine Krebsvorsorge Untersuchung einmal im Jahr angeboten. Bis zum 35.Lebensjahr beinhaltet diese einmal jährlich einen Pap-Abstrich wie oben beschrieben. Ab 35 wird dieser Abstrich durch einen Test auf HP-Viren ergänzt.Bei unauffälligem Befund dieses sogenannten „Co-Tests“ kann dieser dann alle drei Jahre auf Krankenkassenkosten wiederholt werden.